Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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§1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“ bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§2 Auftragserteilung und Leistung

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Der Klient kann uns Aufträge postalisch, per Fax und per E-Mail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Fax oder postalisch. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Termin der Leistungserbringung.
  4. Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
  5. Aktualisierung und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
  6. Die Prospektunterlagen dienen der Information. Darin enthaltene Angaben stellen keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar und sind unverbindlich.

§3 Vergütung

  1. Die Leistungen werden individuell vereinbart.
  2. Das Honorar kann als Pauschale oder nach Stunden-, Tages- oder Wochensätzen vereinbart werden.
  3. Wir sind berechtigt, vom Klienten Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang und den anstehenden Auslagen.
  4. Wir sind weiterhin berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen/ Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen.

§4 Zahlung und Fälligkeit

  1. Unser Anspruch auf Zahlung des Honorars entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Honorar vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
  2. Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist das Honorar zur Zahlung fällig.
  3. Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
  4. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
  5. Unsere Leistungen sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne §§ 611 BGB (Dienstvertrag). Die Leistungserbringung erfolgt mit der berufsüblichen Sorgfalt.
  6. Leistungsschwerpunkte sind: Beratung und Unterstützung von Dritten in den Bereichen der Entwicklung, Einführung und Vermarktung von neuen Produkten und Technologien, der Ausarbeitung von Projekten, der Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, des Innovationsmanagements, der Herstellung und Pflege von Vermarktungsbeziehungen -auch im Ausland-, der Erstellung von Recherchen, Gutachten, Publikationen, Schutzrechtsanmeldungen, Projektskizzen und Technologietransfer sowie die Vornahme aller diesen Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.
  7. Die zu erbringende Beratungs- oder sonstige Dienstleistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
  8. Der Klient erkennt auch Beratungsergebnisse an, die nicht mit seiner Erfahrung, bisherigen Einstellung und Erwartung übereinstimmen.

§5 Lieferfristen und Termine

  1. Liefer- bzw. Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
  2. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zu Verfügung.

  1. Der Klient erkennt an, dass wir für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Klienten angewiesen sind.
  2. Der Klient verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass uns auf erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragsausführung bekannt werden.
  3. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Klienten. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Klienten zu tragen. Er trägt auch die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Die Pflicht der Aufbewahrung der Mittel endet für uns 2 Jahre nach Leistungsabgabe bzw. Leistungsfertigstellung.

§7 Verschwiegenheitsklausel

  1. Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratertätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
  2. Der Klient zweifelt unsere Rechtsinhaberschaft an den vertraulichen Informationen nicht an. Er erkennt an, dass sämtliche vertraulichen Informationen von uns geschütztes Rechtsgut sind und nicht, in welcher Weise auch immer, Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden darf.

§8 Haftungsbeschränkung

  1. Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leistungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
  2. Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
  3. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt. Ein bestimmter Erfolg, im Sinne einer Herbeiführung eines wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolges, wird von uns nicht geschuldet.
  4. Unsere Haftung beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
  5. Wir übernehmen keine Haftung für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Klienten im Anschluss an den Beratungsauftrag. Im Rahmen der Beratung werden verschiedene Punkte analysiert und evtl. Vorschläge von durch den Klienten zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegen ausschließlich beim Klienten – selbst dann, wenn er die teilweise oder ganze Durchführung in die Hände des Beraters legt.
  6. Werden vertragliche oder außervertragliche Pflichten von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, dann sind wir dem Klienten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet – jedoch maximal in Höhe der bereits getätigten Honorarbegleichung.
  7. Wir sind berechtigt und verpflichtet, uns nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Beratungsleistung zu beseitigen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.
  8. Der Klient hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung der Mängel, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
  9. Gegenüber einem Dritten haften wir nicht, selbst dann, wenn wir der Weitergabe unserer beruflichen Äußerung (Bericht, mündliche Erklärung etc.) an diesen Dritten schriftlich und evtl. gegen Entgelt zugestimmt haben.
  10. Wir haften nicht für Mängel die durch Kooperationspartner verursacht wurden, sofern diese auf eigene Rechnung tätig waren.

§9 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

  1. Kommt der Klient mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Klient eine ihm sonst wie obliegende Mitwirkung, so sind wir zur schriftlichen Abmahnung und nach einer Woche ohne vollständige Beseitigung der durch den Klienten verursachten Mängel, zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unserer Ansprüche bestimmen sich nach §8 dieser AGB. Unberührt bleibt der Anspruch von uns auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Klienten entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
  2. Kann der Klient einen zugesagten Termin nicht einhalten, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Wir sind dann berechtigt, andere Aufträge vorzuziehen – weitere vereinbarte Termine können sich dadurch zu Lasten des Klienten verschieben.

§10 Mängelrüge

  1. Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
  2. Sollte der Klient eine Dienstleistungen komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
  3. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
  4. Wenn der Termin der Leistungserbringung unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Frist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§11 Kündigung

Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Kündigt der Klient ohne wichtigen Grund (gem. §626 Absatz 2 BGB kann eine Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden), so behalten wir Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen; wir brauchen uns nicht anrechnen zu lassen, was sie durch eine anderweitige Verwendung unserer Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
  2. Kündigt der Klient aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten unsererseits beruht, so haben wir Anspruch auf einen unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
  3. Kündigt der Klient aus wichtigem Grund, der aus vertragswidrigem Verhalten unsererseits beruht, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Klienten infolge der Kündigung kein Interesse haben; für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Klient gilt §8.
  4. Erfolgt eine Kündigung durch uns ohne wichtigen Grund, so haben wir Anspruch auf einen unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Klienten ohne Interesse sind. Erfolgt die Kündigung unsererseits zur Unzeit, so erhält der Klient Ersatz für den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des §8.
  5. Erfolgt eine Kündigung durch uns aus einem wichtigen Grunde, den der Klient zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. In allen übrigen Fällen einer Kündigung durch uns aus wichtigem Grund gilt d) Satz 1 entsprechend; weitergehende Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§13 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Dresden.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Dresden örtlich zuständige Gericht vereinbart.

Datenschutzerklärung

Wir erheben und verwenden die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU-DSGVO.

Dresden, 01.12.2020


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